DORA enthält in Kapitel V die umfassendsten regulatorischen Anforderungen an das Management von ICT-Drittparteienrisiken für Finanzdienstleister.
Das ICT-Drittparteienregister nach DORA
DORA Art. 28 Abs. 3 schreibt vor: alle Finanzunternehmen müssen ein vollständiges Register aller vertraglichen Vereinbarungen mit ICT-Drittdienstleistern führen.
Finanzunternehmen müssen ein vollständiges Register aller vertraglichen Vereinbarungen auf aktuellen Stand halten und der Behörde auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Kritische vs. nicht-kritische ICT-Dienstleister
DORA unterscheidet zwischen kritischen und nicht-kritischen ICT-Drittdienstleistern. Kritische Anbieter unterliegen erweiterten Anforderungen: intensivere Due Diligence, Ausstiegspläne, Konzentrationsrisikoanalysen.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden können kritische ICT-Drittdienstleister direkt beaufsichtigen.
FAQ
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