NIS2 & Third-Party Risk Management

Die NIS2-Richtlinie stellt neue Anforderungen an das Management von Lieferantenrisiken. 360TPRM automatisiert die Umsetzung und liefert Nachweise auf Knopfdruck.

Die NIS2-Richtlinie ist seit Oktober 2024 in Deutschland in Kraft. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zu einem strukturierten Management von Risiken entlang der Lieferkette.

Was fordert NIS2 von Unternehmen?

NIS2 Art. 21 Abs. 2 lit. d schreibt vor: Unternehmen müssen Risiken ihrer Lieferkette aktiv managen — Identifikation aller relevanten Lieferanten, kontinuierliche Risikobewertung und Incident-Reporting.

NIS2 Art. 21 (2)(d)

Unternehmen müssen Sicherheit in der Lieferkette gewährleisten — einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Dienstleistern.

Welche Unternehmen sind betroffen?

NIS2 gilt für Unternehmen in 18 Sektoren: Energie, Transport, Gesundheit, Finanzdienstleistungen, digitale Infrastruktur und Fertigung. Ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Umsatz greift die Richtlinie.

Wie unterstützt 360TPRM bei NIS2?

360TPRM bildet alle NIS2-relevanten Anforderungen nativ ab: Lieferantenregister, kontinuierliches Monitoring, automatisierte Risikobewertung und Audit-ready Reports auf Knopfdruck.

Bußgeldrisiko

NIS2 sieht Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes vor.

FAQ

Was bedeutet NIS2 für das Third-Party Risk Management?+
Reichen jährliche Fragebögen für NIS2 aus?+
Welche Sektoren sind von NIS2 betroffen?+

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