NIS2 Third-Party Risk Management

Art. 21 NIS2 stellt konkrete Anforderungen an das Management von Lieferanten- und Drittparteienrisiken.

NIS2 Art. 21 Abs. 2 lit. d verpflichtet Unternehmen explizit zur Sicherheit in der Lieferkette — strukturiertes Register, Risikobewertungen, Monitoring und Nachweisdokumentation.

Was fordert NIS2 Art. 21 konkret?

NIS2 Art. 21 schreibt vor: Identifikation aller relevanten Drittparteien, Risikobewertung, vertragliche Sicherheitsanforderungen, kontinuierliche Überwachung und Incident-Response-Prozesse.

NIS2 Art. 21 (2)(d)

Sicherheit in der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern.

Kontinuierliches Monitoring als NIS2-Anforderung

Jährliche Fragebögen reichen unter NIS2 nicht aus. Die Richtlinie fordert ein dynamisches Risikomanagement — laufende Überwachung, automatische Alertierung und regelmäßige Neubewertungen.

FAQ

Was müssen Unternehmen unter NIS2 für ihre Lieferanten nachweisen?+

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